IMPRESSUM & DATENSCHUTZ

Dimax Bayern GmbH & Co. KG
Geschäftsführer Angel Martinez Ruiz
Frauenstr. 34
82216 Maisach
Tel. 08141/53 93 111
Fax 08141/53 93 112
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AGBs der Dimax Bayern GmbH & Co. KG

1. Art und Umfang der Leistung

Die Dimax Bayern GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen. Die Reinigungsarbeiten werden, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich an normalen Arbeitstagen durchgeführt. Die für die Reinigungsarbeiten erforderliche Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel stellt der Auftragnehmer. Sämtliche Arbeitskräfte werden durch den Auftragnehmer gestellt. Das zur Reinigung notwendige kalte u./o. warme Wasser, den Strom sowie geeignete, verschließbare Räume für Kleiderablage und Aufenthalt des Personals und zur Aufbewahrung von Materialien, Maschinen und Geräten stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.

2. Aufmaß

Die der Preisberechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln. Falls der Auftraggeber dem Aufmaß nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die vom Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

3. Schlüssel- und Notfallvorschriften

Die zur Ausführung der Arbeiten notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste haftet die Dimax Bayern GmbH & Co. KG im Rahmen ihrer Betriebshaftpflicht.

4. Mängel

Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten angezeigt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 24 Stunden nach Beendigung der ausgeführten Arbeiten anerkannt werden.

5. Ausführung durch Subunternehmen

Die Dimax Bayern GmbH & Co. KG ist berechtigt, mit Zustimmung des Auftraggebers Subunternehmer zur Ausführung der vereinbarten Arbeiten einzusetzen.

6. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat vor Beginn der auszuführenden Arbeiten dafür zu sorgen, dass die zu reinigende bzw. zu bearbeitende Fläche frei und zugänglich ist und dass alle Gegenstände in unmittelbarer Nähe ausreichend geschützt bzw. abgedeckt sind.

7. Pflichten des Auftragnehmers

Die Mitarbeiter der Dimax Bayern GmbH & Co. KG sind verpflichtet, Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten gefunden werden, unverzüglich dem Auftraggeber oder bei einer von ihm bezeichneten Stelle abzugeben.

8. Vertragsbeginn und Dauer der Unterhaltsreinigung

Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem die Arbeitsleistung beginnt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

9. Preise und Preisänderungen

Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen, bei deren Änderungen ändern sich auf die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar, wenn nicht anders vereinbart. Monatspauschalen sind, wenn nicht anders vereinbart, spätestens am 10. Tag des laufenden Monats fällig.

11. Zahlungsverzug

Sollte bei Zahlungsverzug keine Zahlung erfolgen, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Arbeiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einzustellen.

Der Auftraggeber hat für diesen Fall gegen den Auftragnehmer keinerlei Schadensersatzansprüche. Zahlt der Auftraggeber die angemahnte Forderung, wird das Vertragsverhältnis fortgesetzt.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Dt. Bundesbank zu erheben.

12. Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährungsansprüche einzubehalten ist ausgeschlossen.

13. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Personen, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Er schließt eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe ab.

14. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

15. Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig Edv-mäßig gespeichert und verwaltet werden.